Förderung

Lotse für Beschäftigte

Als Angestellte oder Angestellter lassen Sie Ihre Weiterbildung über den Arbeitgeber fördern: Die Agentur für Arbeit übernimmt Kurskosten und zahlt einen Zuschuss zum Gehalt. Der Lotse führt Sie vom Check bis zur Anmeldung.

Alle Angaben ohne Gewähr. Ob gefördert wird, entscheidet die Agentur für Arbeit. Grundlage: § 82 SGB III, Details auf Förderung für Beschäftigte.