Landesbehörden + KfW

Aufstiegs-BAföG

Für Meister, Fachwirt, Techniker & Co.: 50 % Zuschuss zu Kursgebühren bis 15.000 €, Rest als günstiges Darlehen – ohne Altersgrenze.

Zuständig: Landesbehörden für Aufstiegs-BAföG (je nach Land Amt für Ausbildungsförderung, Landesförderbank o. Ä.); Darlehen und Erlass: KfW

Für wen?

  • Personen, die sich auf eine anerkannte Fortbildungsprüfung vorbereiten (z. B. Meister/in, Fachwirt/in, Techniker/in, Erzieher/in, Betriebswirt/in; DQR 5–7)
  • In der Regel abgeschlossene Erstausbildung bzw. Zugangsvoraussetzungen zur Prüfung
  • Keine Altersgrenze; auch mit Bachelor möglich
  • Vollzeit- und Teilzeitmaßnahmen; Mindestumfang 400 Unterrichtsstunden
  • Maßnahmebeitrag einkommens- und vermögensunabhängig

Was wird übernommen?

  • Lehrgangs- und Prüfungsgebühren: bis 15.000 €, davon 50 % Zuschuss, Rest als zinsgünstiges KfW-Darlehen
  • Bei bestandener Prüfung: 50 % des noch nicht fälligen Restdarlehens für Lehrgangs-/Prüfungsgebühren werden auf Antrag erlassen
  • Bei Existenzgründung/Betriebsübernahme nach dem Abschluss: weitergehender Erlass des Restdarlehens möglich
  • Meisterstück/Prüfungsprojekt: bis zur Hälfte der Kosten, max. 2.000 €, davon 50 % Zuschuss
  • Unterhaltsbeitrag (nur Vollzeit, einkommens-/vermögensabhängig): bis 1.019 €/Monat für Alleinstehende, +235 € für Ehe-/Lebenspartner, +235 € je Kind; vollständig Zuschuss
  • Kinderbetreuungszuschlag für Alleinerziehende: 150 €/Monat je Kind unter 14 (einkommensunabhängig)
  • Vermögensfreibetrag 45.000 € (+2.300 € je Partner/Kind)

So beantragen Sie es

  1. Antrag (Formblatt A u. a.) bei der zuständigen Landesbehörde, in vielen Ländern online über BAföG Digital
  2. Unterlagen: Anmeldebestätigung und Angaben des Bildungsträgers (Formblatt B), Nachweis der Zugangsvoraussetzungen, bei Unterhaltsbeitrag Einkommens- und Vermögensnachweise
  3. Bewilligungsbescheid; Darlehensvertrag mit der KfW abschließen (optional)
  4. Nach bestandener Prüfung Erlass bei der KfW beantragen (Prüfungszeugnis einreichen)
Wichtig:
  • Antrag möglichst vor oder spätestens zu Beginn stellen; Unterhaltsbeitrag gibt es frühestens ab dem Antragsmonat
  • Darlehenserlass gibt es nur auf Antrag
  • Reform geplant (Kabinett 15.07.2026): ab 1.8.2027 18.000 € Höchstbetrag, 60 % Erlass, Meisterstück 4.000 €, Kinderbetreuung 160 €. Noch nicht beschlossen, bis dahin gelten die aktuellen Werte
  • Arbeitgeberzuschüsse werden derzeit teilweise angerechnet (soll mit der Reform entfallen)

Alle Angaben sind sorgfältig recherchiert, aber ohne Gewähr. Verbindlich ist die Auskunft der zuständigen Stelle.

Quellen: aufstiegs-bafoeg.de, bundesregierung.de · Stand: Sätze gültig seit 01.08.2024 (29. BAföG-ÄndG); Reformstand 15.07.2026