Aufstiegs-BAföG
Für Meister, Fachwirt, Techniker & Co.: 50 % Zuschuss zu Kursgebühren bis 15.000 €, Rest als günstiges Darlehen – ohne Altersgrenze.
Zuständig: Landesbehörden für Aufstiegs-BAföG (je nach Land Amt für Ausbildungsförderung, Landesförderbank o. Ä.); Darlehen und Erlass: KfW
Für wen?
- Personen, die sich auf eine anerkannte Fortbildungsprüfung vorbereiten (z. B. Meister/in, Fachwirt/in, Techniker/in, Erzieher/in, Betriebswirt/in; DQR 5–7)
- In der Regel abgeschlossene Erstausbildung bzw. Zugangsvoraussetzungen zur Prüfung
- Keine Altersgrenze; auch mit Bachelor möglich
- Vollzeit- und Teilzeitmaßnahmen; Mindestumfang 400 Unterrichtsstunden
- Maßnahmebeitrag einkommens- und vermögensunabhängig
Was wird übernommen?
- Lehrgangs- und Prüfungsgebühren: bis 15.000 €, davon 50 % Zuschuss, Rest als zinsgünstiges KfW-Darlehen
- Bei bestandener Prüfung: 50 % des noch nicht fälligen Restdarlehens für Lehrgangs-/Prüfungsgebühren werden auf Antrag erlassen
- Bei Existenzgründung/Betriebsübernahme nach dem Abschluss: weitergehender Erlass des Restdarlehens möglich
- Meisterstück/Prüfungsprojekt: bis zur Hälfte der Kosten, max. 2.000 €, davon 50 % Zuschuss
- Unterhaltsbeitrag (nur Vollzeit, einkommens-/vermögensabhängig): bis 1.019 €/Monat für Alleinstehende, +235 € für Ehe-/Lebenspartner, +235 € je Kind; vollständig Zuschuss
- Kinderbetreuungszuschlag für Alleinerziehende: 150 €/Monat je Kind unter 14 (einkommensunabhängig)
- Vermögensfreibetrag 45.000 € (+2.300 € je Partner/Kind)
So beantragen Sie es
- Antrag (Formblatt A u. a.) bei der zuständigen Landesbehörde, in vielen Ländern online über BAföG Digital
- Unterlagen: Anmeldebestätigung und Angaben des Bildungsträgers (Formblatt B), Nachweis der Zugangsvoraussetzungen, bei Unterhaltsbeitrag Einkommens- und Vermögensnachweise
- Bewilligungsbescheid; Darlehensvertrag mit der KfW abschließen (optional)
- Nach bestandener Prüfung Erlass bei der KfW beantragen (Prüfungszeugnis einreichen)
Wichtig:
- Antrag möglichst vor oder spätestens zu Beginn stellen; Unterhaltsbeitrag gibt es frühestens ab dem Antragsmonat
- Darlehenserlass gibt es nur auf Antrag
- Reform geplant (Kabinett 15.07.2026): ab 1.8.2027 18.000 € Höchstbetrag, 60 % Erlass, Meisterstück 4.000 €, Kinderbetreuung 160 €. Noch nicht beschlossen, bis dahin gelten die aktuellen Werte
- Arbeitgeberzuschüsse werden derzeit teilweise angerechnet (soll mit der Reform entfallen)
Alle Angaben sind sorgfältig recherchiert, aber ohne Gewähr. Verbindlich ist die Auskunft der zuständigen Stelle.
Quellen: aufstiegs-bafoeg.de, bundesregierung.de · Stand: Sätze gültig seit 01.08.2024 (29. BAföG-ÄndG); Reformstand 15.07.2026