Förderprogramme der Länder
Zusätzliche Zuschüsse einzelner Bundesländer, z. B. Bildungsscheck NRW oder Weiterbildungsbonus Hamburg.
ESF Bildungsscheck 2.0 (Nordrhein-Westfalen)
Für wen:
- Volljährige mit Wohnsitz in NRW
- Zu versteuerndes Jahreseinkommen bis 50.000 € (zusammenveranlagt 100.000 €)
- Beruflich verwertbare Weiterbildung, keine Führerscheine
- 1 Antrag pro Kalenderjahr
Förderung: 50 % der Weiterbildungskosten, max. 500 € (ohne Fahrt-/Übernachtungskosten)
Antrag: Online im ESF-Portal, Kurs mindestens 1 Tag vor Beginn registrieren; nach Kursende Rechnung (auf eigenen Namen), Teilnahmebestätigung und Steuerbescheid (max. 2 Jahre alt) hochladen
Wichtig: Vorleistung: Auszahlung erst nach Kursende. Start 01.02.2026; ein IHK-Hinweis nennt einen Neustart der Antragstellung zum 01.09.2026 mit geänderten Anforderungen, das ist nicht geklärt
Hamburger Weiterbildungsbonus PLUS
Für wen:
- Beschäftigte mit Wohn- oder Arbeitsort Hamburg, mind. 15 Std./Woche sozialversicherungspflichtig, geringqualifiziert oder höchstens ein Berufsabschluss
- Arbeitgeber unter 250 Beschäftigte
- Solo-Selbstständige in Hamburg (Haupterwerb)
- Nicht: Beamte, öffentlicher Dienst
Förderung: Standard 40 % der Kosten, max. 750 € (Kurse bis 2.499 €) bzw. 1.000 € (ab 2.500 €); Handwerk bis 75 %/1.000 €; Beschäftigte mit SGB-II-Bezug bis 100 %/1.500 €
Antrag: Online über das Serviceportal mindestens 4 Wochen vor Kursbeginn; Gutschein vor Beginn beim Träger einreichen; 1 x pro Kalenderjahr
Wichtig: Vor Kursbeginn beantragen
Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein
Für wen:
- Beschäftigte mit Arbeitsstelle in Schleswig-Holstein (KMU-Fokus)
- Weiterbildung mind. 16 Stunden bei einem Träger in SH
Förderung: Bis 60 % der Kosten, max. 5.000 € pro Kalenderjahr; Arbeitgeber trägt mindestens 40 %
Antrag: Formgebundener Antrag vor Kursbeginn bei der IB.SH
Wichtig: Arbeitgeberbeteiligung von mindestens 40 % ist Pflicht
QualiScheck Rheinland-Pfalz
Für wen:
- Beschäftigte mit Hauptwohnsitz oder Arbeitsplatz in RLP
- Nicht: Selbstständige, Nichterwerbstätige, vom Arbeitgeber veranlasste Weiterbildung
Förderung: Bis 60 % der Kursgebühren, max. 1.500 € je Person, Kurs und Jahr (Kosten unter 100 € nicht förderfähig)
Antrag: Elektronisch über EurekaRLP Plus mindestens 1 Monat vor Kursbeginn; Abrechnung innerhalb von 2 Monaten nach Kursende
Wichtig: Vor vollständigem Antrag gebuchte/begonnene Kurse sind ausgeschlossen; AFBG-fähige Fortbildungen über 400 Stunden ggf. ausgeschlossen
Weiterbildungsscheck Sachsen (individuell)
Für wen:
- Beschäftigte/Selbstständige mit Wohnsitz in Sachsen
Förderung: Konditionen in Quellen widersprüchlich (50–80 %, max. ca. 3.700–4.500 €)
Antrag: derzeit keine Antragstellung möglich
Wichtig: Laut ZEFAS-Info (08/2025) und Sekundärquellen im Doppelhaushalt 2025/2026 ohne Mittel und ausgesetzt. Nicht als verfügbar anzeigen
Bildungsprämie (Bund) – eingestellt
Für wen:
- früher: Erwerbstätige mit geringem Einkommen
Förderung: Programm Ende 2021 ausgelaufen; kein direktes Bundes-Nachfolgeprogramm. Funktional teils ersetzt durch Landesprogramme (s. o.), § 82 SGB III und KOMPASS
Antrag: -
Wichtig: Im Rechner nicht mehr als Option anbieten
Alle Angaben sind sorgfältig recherchiert, aber ohne Gewähr. Verbindlich ist die Auskunft der zuständigen Stelle.
Quellen: bra.nrw.de