KOMPASS für Solo-Selbstständige
Bis zu 90 % der Kurskosten (max. 4.500 €) für Solo-Selbstständige – derzeit mit Wartezeiten.
Zuständig: KOMPASS-Anlaufstellen (häufig IHKs, Wirtschaftsförderungen) für Beratung und Scheck; Erstattung durch die DRV Knappschaft-Bahn-See über das Portal Z-EU-S
Für wen?
- Gewerbliche und freiberufliche Solo-Selbstständige mit Wohnsitz und Tätigkeit in Deutschland
- Selbstständig im Haupterwerb, seit mindestens 2 Jahren am Markt
- Höchstens Beschäftigte im Umfang einer Vollzeitstelle
- Kurs darf noch nicht gebucht oder begonnen sein
Was wird übernommen?
- Zuschuss bis 90 % der Kurskosten über einen Qualifizierungsscheck
- Maximal 4.500 € je Scheck (entspricht 5.000 € Netto-Kurskosten)
- Mindestens 20 Stunden; Kurs muss innerhalb von 6 Monaten nach Scheckausstellung abgeschlossen sein
- 1 Scheck je 12 Monate
So beantragen Sie es
- Nur eine Anlaufstelle kontaktieren und verbindlichen Beratungstermin vereinbaren
- Vorbereitung/Interessenbekundung im Portal Z-EU-S
- Pflichtberatung, Auswahl einer passenden Qualifizierung
- Qualifizierungsscheck wird ausgestellt, erst danach Kurs buchen
- Kurs absolvieren, Rechnung selbst zahlen (Eigenanteil mind. 10 %)
- Erstattung bei der DRV KBS über Z-EU-S beantragen
Wichtig:
- Läuft 2026 noch: Scheckausgabe bis 29.02.2028, Abrechnung bis 30.09.2028
- ABER: Laut BMAS-Erstinformation vom 30.04.2026 ist die Scheckausgabe von Mai bis voraussichtlich Ende Oktober 2026 bundesweit begrenzt. Lange Wartezeiten; einzelne Anlaufstellen nennen gesicherte Termine erst ab März 2027
- Kein Rechtsanspruch
- Vor Scheckausstellung gebuchte oder begonnene Kurse sind nicht förderfähig
- Mehrfachanfragen bei verschiedenen Anlaufstellen verzögern das Verfahren
Alle Angaben sind sorgfältig recherchiert, aber ohne Gewähr. Verbindlich ist die Auskunft der zuständigen Stelle.
Quellen: esf.de, bmas.de, ihk-bonn.de · Stand: Förderrichtlinie vom 28.02.2025; BMAS-Meldung 19.03.2025; Kontingentierungshinweis BMAS 30.04.2026; IHK Bonn Stand 01.10.2026