Bildungsgutschein
Übernimmt bis zu 100 % der Kosten einer AZAV-zugelassenen Weiterbildung – plus Fahrt- und Kinderbetreuungskosten.
Zuständig: Agentur für Arbeit (seit 1.1.2025 auch für Kundinnen und Kunden des Jobcenters; das Jobcenter verweist dorthin)
Für wen?
- Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit Bedrohte, wenn die Weiterbildung nötig ist, um wieder in Arbeit zu kommen oder Arbeitslosigkeit abzuwenden
- Personen ohne Berufsabschluss (oder seit über 4 Jahren berufsfremd an-/ungelernt tätig) für einen nachträglichen Abschluss; hier besteht unter Voraussetzungen ein Rechtsanspruch
- Wer noch keine 3 Jahre beruflich tätig war, wird für einen Berufsabschluss nur ausnahmsweise gefördert (z. B. wenn eine Ausbildung nicht zumutbar ist oder ein Engpassberuf angestrebt wird). Zeiten von Arbeitslosigkeit, Kindererziehung und Pflege zählen mit.
- Grundsicherungsgeld-Beziehende (früher Bürgergeld): seit 1.1.2025 über die Agentur für Arbeit
- Beschäftigte: über § 82 SGB III (siehe dort)
- Pflicht: Beratung durch die Agentur vor Kursbeginn; Kurs und Träger müssen nach AZAV zugelassen sein
Was wird übernommen?
- Bis zu 100 % der Lehrgangskosten inkl. Lernmittel, Arbeitskleidung und Prüfungsgebühren
- Fahrkosten (Maßstab: günstigstes öffentliches Verkehrsmittel)
- Kinderbetreuung: Pauschale 160 € pro Monat und Kind (Fachliche Weisungen BA, in der Regel bis zum 15. Lebensjahr)
- Auswärtige Unterbringung und Verpflegung, wenn tägliches Pendeln nicht zumutbar ist
- Arbeitslosengeld läuft während der Weiterbildung weiter (Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung); Grundsicherungsgeld läuft ebenfalls weiter
- Zusätzlich bei abschlussorientierter Weiterbildung: Weiterbildungsgeld und Prämien (siehe § 87a)
So beantragen Sie es
- Beratungstermin bei der Agentur für Arbeit vereinbaren (online, telefonisch oder vor Ort); Jobcenter-Kunden über die Jobcenter-Fachkraft zuweisen lassen
- Im Beratungsgespräch Bildungsziel, Eignung und Arbeitsmarktchancen klären
- Zugelassenen Kurs in 'mein NOW' suchen (Maßnahmenummer/AZAV-Zulassung prüfen)
- Bildungsgutschein erhalten; der Bildungsträger legt ihn vor Kursbeginn der Agentur vor
- Unterlagen: Lebenslauf, Zeugnisse, Kursangebot/Infos zum Träger, ggf. Stellenangebote/Arbeitgeberzusage, die die Notwendigkeit belegen
- Während der Maßnahme Nachweise (Teilnahme, Kosten) online einreichen
Wichtig:
- Unbedingt vor Kursbeginn beraten lassen und den Gutschein ausstellen lassen. Bereits begonnene Kurse werden nicht rückwirkend gefördert.
- Kein allgemeiner Rechtsanspruch, die Agentur entscheidet nach Ermessen (Ausnahme: nachträglicher Berufsabschluss/Hauptschulabschluss)
- Der Gutschein ist in der Regel befristet (häufig 3 Monate), regional begrenzt und an ein Bildungsziel gebunden
- Seit 1.7.2026 gilt für Grundsicherungsgeld-Beziehende der Vermittlungsvorrang (§ 3a SGB II); Weiterbildung muss besser begründet werden (dauerhafte Eingliederung, z. B. fehlender Abschluss, unter 30)
- Nur AZAV-zugelassene Träger und Maßnahmen
- Der Gutschein wird bei einem Träger für eine bestimmte Maßnahme eingelöst. Kurse verschiedener Träger (auch verschiedener Akademien einer Gruppe) lassen sich in der Regel nicht über einen Gutschein kombinieren; ein weiterer Kurs braucht meist eine eigene Förderentscheidung.
Alle Angaben sind sorgfältig recherchiert, aber ohne Gewähr. Verbindlich ist die Auskunft der zuständigen Stelle.
Quellen: arbeitsagentur.de, gesetze-im-internet.de · Stand: Gesetzestext § 81 in der Fassung ab 01.04.2024 (keine Änderung 2025/2026); BA-Seite abgerufen 2026-10-16 (kein Datum angegeben); Kinderbetreuungspauschale laut Fachlichen Weisungen gültig ab 01.01.2026