Agentur für Arbeit / Jobcenter

Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)

Bezahlt Coaching, Bewerbungstraining und Orientierung – ideal, wenn die Richtung noch unklar ist.

Zuständig: Agentur für Arbeit (ALG I) bzw. Jobcenter (Grundsicherungsgeld)

Für wen?

  • Arbeitslose, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende und Ausbildungsuchende
  • Grundsicherungsgeld-Beziehende über das Jobcenter (§ 16 SGB II)
  • Rechtsanspruch auf AVGS für private Arbeitsvermittlung: ALG-Beziehende, die nach 6 Wochen Arbeitslosigkeit innerhalb von 3 Monaten noch nicht vermittelt sind

Was wird übernommen?

  • Bis zu 100 % der Kosten für zugelassene Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (z. B. Coaching, Bewerbungstraining, Gründungscoaching, kurze Kenntnisvermittlung bis 8 Wochen, betriebliche Erprobung bis 6 Wochen, bei Langzeitarbeitslosen bis 12 Wochen)
  • Ggf. Fahrkosten und Kinderbetreuung
  • Private Arbeitsvermittlung: Vermittler erhält 2.500 € bei Vermittlung (bis 3.000 € bei Langzeitarbeitslosen/Menschen mit Behinderung), für die Arbeitsuchenden kostenlos

So beantragen Sie es

  1. Im Gespräch mit der Vermittlungsfachkraft Bedarf ansprechen (z. B. konkretes Coaching)
  2. AVGS mit festgelegtem Ziel/Inhalt erhalten
  3. AZAV-zugelassenen Träger wählen (z. B. über 'mein NOW' oder Trägerlisten) und Gutschein dort vor Beginn einreichen
Wichtig:
  • Keine berufliche Weiterbildung im Sinne des Bildungsgutscheins; Maßnahmen der Weiterbildung (§§ 81 ff.) sind ausgeschlossen
  • Gutschein ist befristet und kann regional begrenzt sein
  • Ausgabe ist Ermessen, außer beim Rechtsanspruch auf Vermittlungs-AVGS

Alle Angaben sind sorgfältig recherchiert, aber ohne Gewähr. Verbindlich ist die Auskunft der zuständigen Stelle.

Quellen: gesetze-im-internet.de · Stand: Gesetzestext abgerufen 2026-10-16