Weiterbildungsgeld & Prämien
150 € im Monat extra und bis zu 2.500 € Prämien bei einer Umschulung zum Berufsabschluss.
Zuständig: Agentur für Arbeit (seit 1.1.2025 auch für Grundsicherungsgeld-Beziehende)
Für wen?
- Teilnehmende an einer nach § 81 geförderten Weiterbildung, die zu einem Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit mindestens 2 Jahren Ausbildungsdauer führt (Umschulung, Vorbereitung auf Externenprüfung)
- Weiterbildungsgeld: arbeitslose Teilnehmende
- Weiterbildungsgeld auch für erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach SGB II, die nebenher beschäftigt sind (Förderung nach § 81 oder § 82)
- Prämien: alle Teilnehmenden an solchen abschlussbezogenen geförderten Maßnahmen
Was wird übernommen?
- Weiterbildungsgeld: 150 € pro Monat zusätzlich zum Arbeitslosengeld bzw. Grundsicherungsgeld
- Prämie 1.000 € nach bestandener Zwischenprüfung (oder Teil 1 einer gestreckten Abschlussprüfung)
- Prämie 1.500 € nach bestandener Abschlussprüfung
- Maximal also 2.500 € Prämien je Umschulung
So beantragen Sie es
- Kein eigenes Programm: wird im Rahmen der Bildungsgutschein-Förderung gezahlt
- Bei Prämien: Prüfungszeugnis bzw. Nachweis über die bestandene Prüfung bei der Agentur einreichen
Wichtig:
- Gilt nur für abschlussorientierte Maßnahmen (Berufsabschluss mit mindestens 2 Jahren Ausbildungsdauer), nicht für kurze Anpassungsqualifizierungen oder Zertifikatskurse
- Weiterhin aktuell: § 87a ist unbefristet; auch nach der Grundsicherungsreform vom 1.7.2026 ist der Wortlaut unverändert
- Der frühere Bürgergeldbonus (§ 16j SGB II, 75 €/Monat) wurde bereits zum 28.03.2024 abgeschafft und nicht mit dem Weiterbildungsgeld verwechseln
- Grundsicherungsgeld-Beziehende: Prämien und Weiterbildungsgeld bei der Agentur geltend machen, nicht beim Jobcenter
Alle Angaben sind sorgfältig recherchiert, aber ohne Gewähr. Verbindlich ist die Auskunft der zuständigen Stelle.
Quellen: gesetze-im-internet.de, arbeitsagentur.de · Stand: Gesetzestext abgerufen 2026-10-16