Weiterbildung fördern in Baden-Württemberg
Baden-Württemberg unterstützt berufliche Weiterbildung mit zwei eigenen Programmen. Dazu kommen die bundesweiten Wege wie Bildungsgutschein oder Aufstiegs-BAföG – oft lassen sie sich ergänzen.
Programme des Landes Baden-Württemberg
Meisterprämie Baden-Württemberg
Förderung: Einmalig 1.500 € pro bestandener Meisterprüfung, ohne Einkommensgrenze; für einen fachlich anderen weiteren Meisterabschluss gibt es die Prämie erneut
Für wen: Absolventinnen und Absolventen einer Handwerksmeisterprüfung (Anlage A oder B1 HwO) · Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsbetrieb in BW zum Zeitpunkt des Prüfungsergebnisses (die Prüfung selbst kann auch außerhalb von BW abgelegt sein)
Antrag: Nach bestandener Prüfung bei der Handwerkskammer, die das Zeugnis ausgestellt hat, oder bei einer wohnortnahen der acht HWKs in BW. Formular plus Zeugnis und Nachweis über Wohnsitz oder Arbeitsort; keine Antragsfrist
Wichtig: Gilt rückwirkend für Prüfungen ab 1.1.2020. Nur Handwerksmeister: IHK-Fachwirte, Techniker usw. bekommen nichts. Freiwillige Leistung, die jährlich über den Landeshaushalt finanziert wird. Auszahlung sofort oder zu den Stichtagen 31.5. und 30.11.
Förderprogramm Fachkurse (ESF Plus)
Förderung: Für Kurse, die ab 1.9.2026 beginnen: Zuschuss von 45 % der Netto-Kursgebühr, der direkt von der Rechnung abgezogen wird. Gefördert werden überbetriebliche Anpassungsweiterbildungen mit 8 bis 160 Unterrichtseinheiten und einer Kursgebühr von höchstens 6.000 € netto
Für wen: Erwerbstätige mit Arbeits- oder Wohnort in BW · Nicht erwerbstätige Personen mit Wohnort in BW, z. B. Berufsrückkehrende, Gründungswillige, Arbeitslose · Selbstständige und Freiberufler mit Sitz in BW
Antrag: Kein eigener Antrag der Teilnehmenden. Der Weiterbildungsträger beantragt die Förderung vor Kursbeginn bei der L-Bank. Teilnehmende buchen einen als gefördert ausgewiesenen Kurs und füllen beim Träger eine Zielgruppenabfrage und einen Fragebogen aus
Wichtig: Nur bei Trägern, die eine Förderung bewilligt bekommen haben. Ausgeschlossen sind Beschäftigte von Bund, Land und Kommunen, Studiengänge, reine Selbstlernformate, Führerscheine, Persönlichkeits- und Hobbykurse sowie einzelbetriebliche Kurse. Für Arbeitslose ist die Arbeitsagentur meist günstiger. Keine Kombination mit anderen öffentlichen Zuschüssen
Bildungsurlaub in Baden-Württemberg
5 Arbeitstage pro Kalenderjahr – Wartezeit 12 Monate; Änderungsgesetz nach Evaluation in Arbeit. Bildungsurlaub bedeutet bezahlte Freistellung durch den Arbeitgeber – die Kurskosten übernimmt er nicht. Maßgeblich ist das Bundesland Ihres Arbeitsplatzes. Mehr zum Bildungsurlaub
Bundesweit gilt außerdem
- Bildungsgutschein – Übernimmt bis zu 100 % der Kosten einer AZAV-zugelassenen Weiterbildung – plus Fahrt- und Kinderbetreuungskosten.
- Weiterbildungsgeld & Prämien – 150 € im Monat extra und bis zu 2.500 € Prämien bei einer Umschulung zum Berufsabschluss.
- Förderung für Beschäftigte – Für Angestellte: Kurskosten und Gehalt werden bezuschusst – je kleiner der Betrieb, desto mehr (früher „Qualifizierungschancengesetz“).
- Qualifizierungsgeld – Für Betriebe im Strukturwandel: Lohnersatz während der Weiterbildung, ähnlich wie Kurzarbeitergeld.
- Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) – Bezahlt Coaching, Bewerbungstraining und Orientierung – ideal, wenn die Richtung noch unklar ist.
- KOMPASS für Solo-Selbstständige – Bis zu 90 % der Kurskosten (max. 4.500 €) für Solo-Selbstständige – derzeit mit Wartezeiten.
- Aufstiegs-BAföG – Für Meister, Fachwirt, Techniker & Co.: 50 % Zuschuss zu Kursgebühren bis 15.000 €, Rest als günstiges Darlehen – ohne Altersgrenze.
- Berufliche Reha – Wenn der bisherige Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr geht: volle Kosten der Weiterbildung plus Übergangsgeld.
- Steuerlich absetzen – Selbst bezahlte Weiterbildungskosten mindern als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben die Steuer – auch Fahrtkosten und Arbeitsmittel.
Welche Förderung passt zu mir?
Das hängt vor allem von Ihrer Situation ab: arbeitslos, beschäftigt oder selbstständig. Der Förder-Rechner zeigt Ihnen in zwei Minuten die passenden Wege und Ihren Eigenanteil – auch die Programme von Baden-Württemberg, wenn Sie Ihr Bundesland wählen. Für den Bildungsgutschein führt Sie der Lotse Schritt für Schritt bis zum Antrag.
Stand der Angaben: 16. Oktober 2026. Alle Angaben sorgfältig recherchiert, aber ohne Gewähr – Mittel sind oft begrenzt, verbindlich ist die Auskunft der Förderstelle.