Weiterbildung fördern in Saarland
Saarland unterstützt berufliche Weiterbildung mit einem eigenen Programm. Dazu kommen die bundesweiten Wege wie Bildungsgutschein oder Aufstiegs-BAföG – oft lassen sie sich ergänzen.
Programme des Landes Saarland
Aufstiegsbonus Saarland
Förderung: Einmalig 2.000 € bei Prüfung ab 01.01.2026
Für wen: Meister- und Aufstiegsfortbildungen auf DQR-Niveau 6/7 (gewerblich-technisch, kaufmännisch, landwirtschaftlich) · Staatlich geprüfte Techniker und Betriebswirte (Prüfung im Saarland) · Beschäftigungsort oder Hauptwohnsitz im Saarland
Antrag: Bei der zuständigen Stelle (HWK, IHK, Landwirtschaftskammer bzw. Schulträger), spätestens 3 Monate nach dem Datum des Prüfungszeugnisses (Ausschlussfrist)
Wichtig: Prüfung grundsätzlich vor einer saarländischen Stelle; keine Doppelförderung. Richtlinie gilt bis 31.12.2028. Einen Weiterbildungszuschuss für Einzelpersonen gibt es im Saarland nicht – „Kompetenz durch Weiterbildung“ beantragen nur Betriebe
Bildungsurlaub in Saarland
5 Arbeitstage pro Kalenderjahr – Wartezeit 6 Monate; Antrag 6 Wochen vorher; Übertrag ins Folgejahr bis 10 Tage möglich; Quelle: Arbeitskammer Saarland, Stand 9/2025. Bildungsurlaub bedeutet bezahlte Freistellung durch den Arbeitgeber – die Kurskosten übernimmt er nicht. Maßgeblich ist das Bundesland Ihres Arbeitsplatzes. Mehr zum Bildungsurlaub
Bundesweit gilt außerdem
- Bildungsgutschein – Übernimmt bis zu 100 % der Kosten einer AZAV-zugelassenen Weiterbildung – plus Fahrt- und Kinderbetreuungskosten.
- Weiterbildungsgeld & Prämien – 150 € im Monat extra und bis zu 2.500 € Prämien bei einer Umschulung zum Berufsabschluss.
- Förderung für Beschäftigte – Für Angestellte: Kurskosten und Gehalt werden bezuschusst – je kleiner der Betrieb, desto mehr (früher „Qualifizierungschancengesetz“).
- Qualifizierungsgeld – Für Betriebe im Strukturwandel: Lohnersatz während der Weiterbildung, ähnlich wie Kurzarbeitergeld.
- Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) – Bezahlt Coaching, Bewerbungstraining und Orientierung – ideal, wenn die Richtung noch unklar ist.
- KOMPASS für Solo-Selbstständige – Bis zu 90 % der Kurskosten (max. 4.500 €) für Solo-Selbstständige – derzeit mit Wartezeiten.
- Aufstiegs-BAföG – Für Meister, Fachwirt, Techniker & Co.: 50 % Zuschuss zu Kursgebühren bis 15.000 €, Rest als günstiges Darlehen – ohne Altersgrenze.
- Berufliche Reha – Wenn der bisherige Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr geht: volle Kosten der Weiterbildung plus Übergangsgeld.
- Steuerlich absetzen – Selbst bezahlte Weiterbildungskosten mindern als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben die Steuer – auch Fahrtkosten und Arbeitsmittel.
Welche Förderung passt zu mir?
Das hängt vor allem von Ihrer Situation ab: arbeitslos, beschäftigt oder selbstständig. Der Förder-Rechner zeigt Ihnen in zwei Minuten die passenden Wege und Ihren Eigenanteil – auch die Programme von Saarland, wenn Sie Ihr Bundesland wählen. Für den Bildungsgutschein führt Sie der Lotse Schritt für Schritt bis zum Antrag.
Stand der Angaben: 16. Oktober 2026. Alle Angaben sorgfältig recherchiert, aber ohne Gewähr – Mittel sind oft begrenzt, verbindlich ist die Auskunft der Förderstelle.