Förderung nach Bundesland

Weiterbildung fördern in Mecklenburg-Vorpommern

Mecklenburg-Vorpommern unterstützt berufliche Weiterbildung mit zwei eigenen Programmen. Dazu kommen die bundesweiten Wege wie Bildungsgutschein oder Aufstiegs-BAföG – oft lassen sie sich ergänzen.

Programme des Landes Mecklenburg-Vorpommern

Meister-Extra

Förderung: 2.000 € pro Absolventin oder Absolvent; die besten Absolventen eines Jahres (bis zu 50) erhalten zusätzlich 3.000 €

Für wen: Handwerksmeister (Anlage A und B1 HwO) und Industriemeister · Hauptwohnsitz (seit mindestens 3 Monaten) und Beschäftigungsort in M-V; bei Arbeitslosen genügt der Hauptwohnsitz

Antrag: Spätestens 6 Monate nach bestandener Prüfung (Ausschlussfrist), online bei der Kammer, bei der die Prüfung abgelegt wurde

Wichtig: Kein Rechtsanspruch. Nicht gefördert: Betriebswirte des Handwerks, Techniker, Meister in Gastgewerbe, Gartenbau, Forst und Landwirtschaft. Ein Landeszuschuss zu Kurskosten für Einzelpersonen existiert in M-V derzeit nicht (Bildungsschecks nur für Unternehmen)

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Bildungsscheck für Gründungen und Nachfolgen (ESF Plus)

Förderung: 80 % der Kosten: Gründungskurs (48 UE) bis 436 €, Gründungsberatung bis 556 € pro Tag für bis zu 2 Tage

Für wen: Personen mit Hauptwohnsitz in M-V, die dort ein Unternehmen gründen oder übernehmen wollen (Gründung noch nicht erfolgt)

Antrag: Bei der GSA Schwerin vor Maßnahmebeginn – schon eine verbindliche Anmeldung gilt als Beginn

Wichtig: Nur Gründungsqualifizierung, keine allgemeine berufliche Weiterbildung

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Bildungsurlaub in Mecklenburg-Vorpommern

5 Arbeitstage pro Kalenderjahr. Bildungsurlaub bedeutet bezahlte Freistellung durch den Arbeitgeber – die Kurskosten übernimmt er nicht. Maßgeblich ist das Bundesland Ihres Arbeitsplatzes. Mehr zum Bildungsurlaub

Bundesweit gilt außerdem

  • Bildungsgutschein – Übernimmt bis zu 100 % der Kosten einer AZAV-zugelassenen Weiterbildung – plus Fahrt- und Kinderbetreuungskosten.
  • Weiterbildungsgeld & Prämien – 150 € im Monat extra und bis zu 2.500 € Prämien bei einer Umschulung zum Berufsabschluss.
  • Förderung für Beschäftigte – Für Angestellte: Kurskosten und Gehalt werden bezuschusst – je kleiner der Betrieb, desto mehr (früher „Qualifizierungschancengesetz“).
  • Qualifizierungsgeld – Für Betriebe im Strukturwandel: Lohnersatz während der Weiterbildung, ähnlich wie Kurzarbeitergeld.
  • Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) – Bezahlt Coaching, Bewerbungstraining und Orientierung – ideal, wenn die Richtung noch unklar ist.
  • KOMPASS für Solo-Selbstständige – Bis zu 90 % der Kurskosten (max. 4.500 €) für Solo-Selbstständige – derzeit mit Wartezeiten.
  • Aufstiegs-BAföG – Für Meister, Fachwirt, Techniker & Co.: 50 % Zuschuss zu Kursgebühren bis 15.000 €, Rest als günstiges Darlehen – ohne Altersgrenze.
  • Berufliche Reha – Wenn der bisherige Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr geht: volle Kosten der Weiterbildung plus Übergangsgeld.
  • Steuerlich absetzen – Selbst bezahlte Weiterbildungskosten mindern als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben die Steuer – auch Fahrtkosten und Arbeitsmittel.

Welche Förderung passt zu mir?

Das hängt vor allem von Ihrer Situation ab: arbeitslos, beschäftigt oder selbstständig. Der Förder-Rechner zeigt Ihnen in zwei Minuten die passenden Wege und Ihren Eigenanteil – auch die Programme von Mecklenburg-Vorpommern, wenn Sie Ihr Bundesland wählen. Für den Bildungsgutschein führt Sie der Lotse Schritt für Schritt bis zum Antrag.

Stand der Angaben: 16. Oktober 2026. Alle Angaben sorgfältig recherchiert, aber ohne Gewähr – Mittel sind oft begrenzt, verbindlich ist die Auskunft der Förderstelle.