Förderung nach Bundesland

Weiterbildung fördern in Sachsen-Anhalt

Sachsen-Anhalt unterstützt berufliche Weiterbildung mit zwei eigenen Programmen. Dazu kommen die bundesweiten Wege wie Bildungsgutschein oder Aufstiegs-BAföG – oft lassen sie sich ergänzen.

Programme des Landes Sachsen-Anhalt

Sachsen-Anhalt WEITERBILDUNG – individueller Zugang (ESF Plus)

Förderung: 90 % der Kurs- und Prüfungskosten bei Brutto unter 2.000 €/Monat, Minijob oder Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug; 80 % bei Brutto unter 3.000 €, ab 45 Jahren, Befristung, Teilzeit, Leiharbeit, Alleinerziehenden, Berufsrückkehr oder GdB ab 30; sonst 60 %. Max. 25.000 € je Vorhaben, Mindestkosten 1.000 €

Für wen: Beschäftigte (auch befristet, Teilzeit, Leiharbeit, Minijob) · Arbeitslose ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Grundsicherungsgeld · Berufsrückkehrende · Hauptwohnsitz in Sachsen-Anhalt

Antrag: Online über das Kundenportal der Investitionsbank Sachsen-Anhalt, VOR Vorhabenbeginn – schon die verbindliche Anmeldung zählt als Beginn. Ab 5.000 € netto in der Regel drei Vergleichsangebote

Wichtig: Ausgeschlossen: Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze, Arbeitslose mit Leistungsbezug (für sie Agentur/Jobcenter). Muss unabhängig vom Arbeitgeber sein. Richtlinie gilt bis 31.12.2028

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Meisterbonus PLUS Sachsen-Anhalt

Förderung: Einmalig 1.000 €, einmal pro Person

Für wen: Bestandene Meister- oder gleichwertige Fortbildung auf DQR-Niveau 6 (z. B. Fachwirt, Industriemeister) vor einer Stelle in Sachsen-Anhalt, Ergebnis nach dem 01.01.2024 · Hauptwohnsitz oder Beschäftigung in Sachsen-Anhalt

Antrag: Nach der Prüfung elektronisch über das Kundenportal der Investitionsbank Sachsen-Anhalt, möglichst innerhalb eines halben Jahres

Wichtig: Kein Rechtsanspruch. Der Erlass läuft am 31.12.2026 aus; ob er verlängert wird, ist offen

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Bildungsurlaub in Sachsen-Anhalt

5 Arbeitstage pro Kalenderjahr bzw. 10 in 2 Jahren. Bildungsurlaub bedeutet bezahlte Freistellung durch den Arbeitgeber – die Kurskosten übernimmt er nicht. Maßgeblich ist das Bundesland Ihres Arbeitsplatzes. Mehr zum Bildungsurlaub

Bundesweit gilt außerdem

  • Bildungsgutschein – Übernimmt bis zu 100 % der Kosten einer AZAV-zugelassenen Weiterbildung – plus Fahrt- und Kinderbetreuungskosten.
  • Weiterbildungsgeld & Prämien – 150 € im Monat extra und bis zu 2.500 € Prämien bei einer Umschulung zum Berufsabschluss.
  • Förderung für Beschäftigte – Für Angestellte: Kurskosten und Gehalt werden bezuschusst – je kleiner der Betrieb, desto mehr (früher „Qualifizierungschancengesetz“).
  • Qualifizierungsgeld – Für Betriebe im Strukturwandel: Lohnersatz während der Weiterbildung, ähnlich wie Kurzarbeitergeld.
  • Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) – Bezahlt Coaching, Bewerbungstraining und Orientierung – ideal, wenn die Richtung noch unklar ist.
  • KOMPASS für Solo-Selbstständige – Bis zu 90 % der Kurskosten (max. 4.500 €) für Solo-Selbstständige – derzeit mit Wartezeiten.
  • Aufstiegs-BAföG – Für Meister, Fachwirt, Techniker & Co.: 50 % Zuschuss zu Kursgebühren bis 15.000 €, Rest als günstiges Darlehen – ohne Altersgrenze.
  • Berufliche Reha – Wenn der bisherige Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr geht: volle Kosten der Weiterbildung plus Übergangsgeld.
  • Steuerlich absetzen – Selbst bezahlte Weiterbildungskosten mindern als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben die Steuer – auch Fahrtkosten und Arbeitsmittel.

Welche Förderung passt zu mir?

Das hängt vor allem von Ihrer Situation ab: arbeitslos, beschäftigt oder selbstständig. Der Förder-Rechner zeigt Ihnen in zwei Minuten die passenden Wege und Ihren Eigenanteil – auch die Programme von Sachsen-Anhalt, wenn Sie Ihr Bundesland wählen. Für den Bildungsgutschein führt Sie der Lotse Schritt für Schritt bis zum Antrag.

Stand der Angaben: 16. Oktober 2026. Alle Angaben sorgfältig recherchiert, aber ohne Gewähr – Mittel sind oft begrenzt, verbindlich ist die Auskunft der Förderstelle.