Weiterbildung fördern in Sachsen-Anhalt
Sachsen-Anhalt unterstützt berufliche Weiterbildung mit zwei eigenen Programmen. Dazu kommen die bundesweiten Wege wie Bildungsgutschein oder Aufstiegs-BAföG – oft lassen sie sich ergänzen.
Programme des Landes Sachsen-Anhalt
Sachsen-Anhalt WEITERBILDUNG – individueller Zugang (ESF Plus)
Förderung: 90 % der Kurs- und Prüfungskosten bei Brutto unter 2.000 €/Monat, Minijob oder Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug; 80 % bei Brutto unter 3.000 €, ab 45 Jahren, Befristung, Teilzeit, Leiharbeit, Alleinerziehenden, Berufsrückkehr oder GdB ab 30; sonst 60 %. Max. 25.000 € je Vorhaben, Mindestkosten 1.000 €
Für wen: Beschäftigte (auch befristet, Teilzeit, Leiharbeit, Minijob) · Arbeitslose ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Grundsicherungsgeld · Berufsrückkehrende · Hauptwohnsitz in Sachsen-Anhalt
Antrag: Online über das Kundenportal der Investitionsbank Sachsen-Anhalt, VOR Vorhabenbeginn – schon die verbindliche Anmeldung zählt als Beginn. Ab 5.000 € netto in der Regel drei Vergleichsangebote
Wichtig: Ausgeschlossen: Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze, Arbeitslose mit Leistungsbezug (für sie Agentur/Jobcenter). Muss unabhängig vom Arbeitgeber sein. Richtlinie gilt bis 31.12.2028
Meisterbonus PLUS Sachsen-Anhalt
Förderung: Einmalig 1.000 €, einmal pro Person
Für wen: Bestandene Meister- oder gleichwertige Fortbildung auf DQR-Niveau 6 (z. B. Fachwirt, Industriemeister) vor einer Stelle in Sachsen-Anhalt, Ergebnis nach dem 01.01.2024 · Hauptwohnsitz oder Beschäftigung in Sachsen-Anhalt
Antrag: Nach der Prüfung elektronisch über das Kundenportal der Investitionsbank Sachsen-Anhalt, möglichst innerhalb eines halben Jahres
Wichtig: Kein Rechtsanspruch. Der Erlass läuft am 31.12.2026 aus; ob er verlängert wird, ist offen
Bildungsurlaub in Sachsen-Anhalt
5 Arbeitstage pro Kalenderjahr bzw. 10 in 2 Jahren. Bildungsurlaub bedeutet bezahlte Freistellung durch den Arbeitgeber – die Kurskosten übernimmt er nicht. Maßgeblich ist das Bundesland Ihres Arbeitsplatzes. Mehr zum Bildungsurlaub
Bundesweit gilt außerdem
- Bildungsgutschein – Übernimmt bis zu 100 % der Kosten einer AZAV-zugelassenen Weiterbildung – plus Fahrt- und Kinderbetreuungskosten.
- Weiterbildungsgeld & Prämien – 150 € im Monat extra und bis zu 2.500 € Prämien bei einer Umschulung zum Berufsabschluss.
- Förderung für Beschäftigte – Für Angestellte: Kurskosten und Gehalt werden bezuschusst – je kleiner der Betrieb, desto mehr (früher „Qualifizierungschancengesetz“).
- Qualifizierungsgeld – Für Betriebe im Strukturwandel: Lohnersatz während der Weiterbildung, ähnlich wie Kurzarbeitergeld.
- Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) – Bezahlt Coaching, Bewerbungstraining und Orientierung – ideal, wenn die Richtung noch unklar ist.
- KOMPASS für Solo-Selbstständige – Bis zu 90 % der Kurskosten (max. 4.500 €) für Solo-Selbstständige – derzeit mit Wartezeiten.
- Aufstiegs-BAföG – Für Meister, Fachwirt, Techniker & Co.: 50 % Zuschuss zu Kursgebühren bis 15.000 €, Rest als günstiges Darlehen – ohne Altersgrenze.
- Berufliche Reha – Wenn der bisherige Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr geht: volle Kosten der Weiterbildung plus Übergangsgeld.
- Steuerlich absetzen – Selbst bezahlte Weiterbildungskosten mindern als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben die Steuer – auch Fahrtkosten und Arbeitsmittel.
Welche Förderung passt zu mir?
Das hängt vor allem von Ihrer Situation ab: arbeitslos, beschäftigt oder selbstständig. Der Förder-Rechner zeigt Ihnen in zwei Minuten die passenden Wege und Ihren Eigenanteil – auch die Programme von Sachsen-Anhalt, wenn Sie Ihr Bundesland wählen. Für den Bildungsgutschein führt Sie der Lotse Schritt für Schritt bis zum Antrag.
Stand der Angaben: 16. Oktober 2026. Alle Angaben sorgfältig recherchiert, aber ohne Gewähr – Mittel sind oft begrenzt, verbindlich ist die Auskunft der Förderstelle.