Förderung nach Bundesland

Weiterbildung fördern in Brandenburg

Brandenburg unterstützt berufliche Weiterbildung mit zwei eigenen Programmen. Dazu kommen die bundesweiten Wege wie Bildungsgutschein oder Aufstiegs-BAföG – oft lassen sie sich ergänzen.

Programme des Landes Brandenburg

Bildungsscheck Brandenburg (ESF Plus)

Förderung: 60 % der Weiterbildungskosten einschließlich Prüfungsgebühren, Zuschuss mindestens 500 €; seit 2026 ohne Obergrenze pro Antrag. Mehrere Anträge pro Jahr möglich

Für wen: Beschäftigte mit Erstwohnsitz in Brandenburg · Beschäftigte mit Arbeitsvertrag bei einem Unternehmen oder einer Einrichtung in Brandenburg (auch Einpendler)

Antrag: Online über das ILB-Kundenportal, jederzeit – am besten vor Kursbeginn. Ausgezahlt wird als Erstattung nach Verwendungsnachweis

Wichtig: Nur Anpassungsweiterbildung: keine Aufstiegsfortbildung (Meister, Fachwirt), keine Umschulung oder Studium, keine Hobby- oder Persönlichkeitskurse. Ausgeschlossen sind Azubis, Studierende, Selbstständige und Arbeitslose. Kein Rechtsanspruch. Gilt bis 30.6.2027

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Weiterbildung für Solo-Selbstständige (WBRL Nr. 2.2)

Förderung: Bis zu 50 % der Weiterbildungskosten, Zuschuss mindestens 1.000 € – lohnt sich also erst ab etwa 2.000 € Kurskosten

Für wen: Solo-Selbstständige mit Steuerpflicht in Brandenburg (nicht über den Bildungsscheck förderbar) · auch Unternehmen und Vereine in Brandenburg

Antrag: Schriftlicher Antrag bei der ILB vor Beginn der Weiterbildung; Erstattung nach Verwendungsnachweis

Wichtig: Keine berufsabschlussbezogenen Qualifikationen und keine gesetzlich vorgeschriebenen Schulungen. Gilt bis 30.6.2027, kein Rechtsanspruch

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Bildungsurlaub in Brandenburg

10 Arbeitstage in 2 Kalenderjahren. Bildungsurlaub bedeutet bezahlte Freistellung durch den Arbeitgeber – die Kurskosten übernimmt er nicht. Maßgeblich ist das Bundesland Ihres Arbeitsplatzes. Mehr zum Bildungsurlaub

Bundesweit gilt außerdem

  • Bildungsgutschein – Übernimmt bis zu 100 % der Kosten einer AZAV-zugelassenen Weiterbildung – plus Fahrt- und Kinderbetreuungskosten.
  • Weiterbildungsgeld & Prämien – 150 € im Monat extra und bis zu 2.500 € Prämien bei einer Umschulung zum Berufsabschluss.
  • Förderung für Beschäftigte – Für Angestellte: Kurskosten und Gehalt werden bezuschusst – je kleiner der Betrieb, desto mehr (früher „Qualifizierungschancengesetz“).
  • Qualifizierungsgeld – Für Betriebe im Strukturwandel: Lohnersatz während der Weiterbildung, ähnlich wie Kurzarbeitergeld.
  • Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) – Bezahlt Coaching, Bewerbungstraining und Orientierung – ideal, wenn die Richtung noch unklar ist.
  • KOMPASS für Solo-Selbstständige – Bis zu 90 % der Kurskosten (max. 4.500 €) für Solo-Selbstständige – derzeit mit Wartezeiten.
  • Aufstiegs-BAföG – Für Meister, Fachwirt, Techniker & Co.: 50 % Zuschuss zu Kursgebühren bis 15.000 €, Rest als günstiges Darlehen – ohne Altersgrenze.
  • Berufliche Reha – Wenn der bisherige Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr geht: volle Kosten der Weiterbildung plus Übergangsgeld.
  • Steuerlich absetzen – Selbst bezahlte Weiterbildungskosten mindern als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben die Steuer – auch Fahrtkosten und Arbeitsmittel.

Welche Förderung passt zu mir?

Das hängt vor allem von Ihrer Situation ab: arbeitslos, beschäftigt oder selbstständig. Der Förder-Rechner zeigt Ihnen in zwei Minuten die passenden Wege und Ihren Eigenanteil – auch die Programme von Brandenburg, wenn Sie Ihr Bundesland wählen. Für den Bildungsgutschein führt Sie der Lotse Schritt für Schritt bis zum Antrag.

Stand der Angaben: 16. Oktober 2026. Alle Angaben sorgfältig recherchiert, aber ohne Gewähr – Mittel sind oft begrenzt, verbindlich ist die Auskunft der Förderstelle.