Weiterbildung fördern in Brandenburg
Brandenburg unterstützt berufliche Weiterbildung mit zwei eigenen Programmen. Dazu kommen die bundesweiten Wege wie Bildungsgutschein oder Aufstiegs-BAföG – oft lassen sie sich ergänzen.
Programme des Landes Brandenburg
Bildungsscheck Brandenburg (ESF Plus)
Förderung: 60 % der Weiterbildungskosten einschließlich Prüfungsgebühren, Zuschuss mindestens 500 €; seit 2026 ohne Obergrenze pro Antrag. Mehrere Anträge pro Jahr möglich
Für wen: Beschäftigte mit Erstwohnsitz in Brandenburg · Beschäftigte mit Arbeitsvertrag bei einem Unternehmen oder einer Einrichtung in Brandenburg (auch Einpendler)
Antrag: Online über das ILB-Kundenportal, jederzeit – am besten vor Kursbeginn. Ausgezahlt wird als Erstattung nach Verwendungsnachweis
Wichtig: Nur Anpassungsweiterbildung: keine Aufstiegsfortbildung (Meister, Fachwirt), keine Umschulung oder Studium, keine Hobby- oder Persönlichkeitskurse. Ausgeschlossen sind Azubis, Studierende, Selbstständige und Arbeitslose. Kein Rechtsanspruch. Gilt bis 30.6.2027
Weiterbildung für Solo-Selbstständige (WBRL Nr. 2.2)
Förderung: Bis zu 50 % der Weiterbildungskosten, Zuschuss mindestens 1.000 € – lohnt sich also erst ab etwa 2.000 € Kurskosten
Für wen: Solo-Selbstständige mit Steuerpflicht in Brandenburg (nicht über den Bildungsscheck förderbar) · auch Unternehmen und Vereine in Brandenburg
Antrag: Schriftlicher Antrag bei der ILB vor Beginn der Weiterbildung; Erstattung nach Verwendungsnachweis
Wichtig: Keine berufsabschlussbezogenen Qualifikationen und keine gesetzlich vorgeschriebenen Schulungen. Gilt bis 30.6.2027, kein Rechtsanspruch
Bildungsurlaub in Brandenburg
10 Arbeitstage in 2 Kalenderjahren. Bildungsurlaub bedeutet bezahlte Freistellung durch den Arbeitgeber – die Kurskosten übernimmt er nicht. Maßgeblich ist das Bundesland Ihres Arbeitsplatzes. Mehr zum Bildungsurlaub
Bundesweit gilt außerdem
- Bildungsgutschein – Übernimmt bis zu 100 % der Kosten einer AZAV-zugelassenen Weiterbildung – plus Fahrt- und Kinderbetreuungskosten.
- Weiterbildungsgeld & Prämien – 150 € im Monat extra und bis zu 2.500 € Prämien bei einer Umschulung zum Berufsabschluss.
- Förderung für Beschäftigte – Für Angestellte: Kurskosten und Gehalt werden bezuschusst – je kleiner der Betrieb, desto mehr (früher „Qualifizierungschancengesetz“).
- Qualifizierungsgeld – Für Betriebe im Strukturwandel: Lohnersatz während der Weiterbildung, ähnlich wie Kurzarbeitergeld.
- Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) – Bezahlt Coaching, Bewerbungstraining und Orientierung – ideal, wenn die Richtung noch unklar ist.
- KOMPASS für Solo-Selbstständige – Bis zu 90 % der Kurskosten (max. 4.500 €) für Solo-Selbstständige – derzeit mit Wartezeiten.
- Aufstiegs-BAföG – Für Meister, Fachwirt, Techniker & Co.: 50 % Zuschuss zu Kursgebühren bis 15.000 €, Rest als günstiges Darlehen – ohne Altersgrenze.
- Berufliche Reha – Wenn der bisherige Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr geht: volle Kosten der Weiterbildung plus Übergangsgeld.
- Steuerlich absetzen – Selbst bezahlte Weiterbildungskosten mindern als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben die Steuer – auch Fahrtkosten und Arbeitsmittel.
Welche Förderung passt zu mir?
Das hängt vor allem von Ihrer Situation ab: arbeitslos, beschäftigt oder selbstständig. Der Förder-Rechner zeigt Ihnen in zwei Minuten die passenden Wege und Ihren Eigenanteil – auch die Programme von Brandenburg, wenn Sie Ihr Bundesland wählen. Für den Bildungsgutschein führt Sie der Lotse Schritt für Schritt bis zum Antrag.
Stand der Angaben: 16. Oktober 2026. Alle Angaben sorgfältig recherchiert, aber ohne Gewähr – Mittel sind oft begrenzt, verbindlich ist die Auskunft der Förderstelle.