Förderung nach Bundesland

Weiterbildung fördern in Hamburg

Hamburg unterstützt berufliche Weiterbildung mit zwei eigenen Programmen. Dazu kommen die bundesweiten Wege wie Bildungsgutschein oder Aufstiegs-BAföG – oft lassen sie sich ergänzen.

Programme des Landes Hamburg

Hamburger Weiterbildungsbonus PLUS

Förderung: Standard 40 % der Kosten, max. 750 € (Kurse bis 2.499 €) bzw. 1.000 € (ab 2.500 €); Handwerk bis 75 %/1.000 €; Beschäftigte mit SGB-II-Bezug bis 100 %/1.500 €

Für wen: Beschäftigte mit Wohn- oder Arbeitsort Hamburg, mind. 15 Std./Woche sozialversicherungspflichtig, geringqualifiziert oder höchstens ein Berufsabschluss · Arbeitgeber unter 250 Beschäftigte · Solo-Selbstständige in Hamburg (Haupterwerb) · Nicht: Beamte, öffentlicher Dienst

Antrag: Online über das Serviceportal mindestens 4 Wochen vor Kursbeginn; Gutschein vor Beginn beim Träger einreichen; 1 x pro Kalenderjahr

Wichtig: Vor Kursbeginn beantragen

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Hamburger Meisterprämie

Förderung: Einmalig 1.300 € je bestandener Abschlussprüfung

Für wen: Meister- und gleichwertige Aufstiegsfortbildungen auf DQR-Niveau 6/7, auch Fachwirte · Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort in Hamburg

Antrag: Bei der Geschäftsstelle Meisterprämie der Handwerkskammer Hamburg, spätestens 3 Monate nach dem Datum des Prüfungszeugnisses

Wichtig: Prüfung grundsätzlich vor einer Hamburger Stelle. Freiwillige Leistung, solange Haushaltsmittel da sind

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Bildungsurlaub in Hamburg

10 Arbeitstage in 2 Kalenderjahren. Bildungsurlaub bedeutet bezahlte Freistellung durch den Arbeitgeber – die Kurskosten übernimmt er nicht. Maßgeblich ist das Bundesland Ihres Arbeitsplatzes. Mehr zum Bildungsurlaub

Bundesweit gilt außerdem

  • Bildungsgutschein – Übernimmt bis zu 100 % der Kosten einer AZAV-zugelassenen Weiterbildung – plus Fahrt- und Kinderbetreuungskosten.
  • Weiterbildungsgeld & Prämien – 150 € im Monat extra und bis zu 2.500 € Prämien bei einer Umschulung zum Berufsabschluss.
  • Förderung für Beschäftigte – Für Angestellte: Kurskosten und Gehalt werden bezuschusst – je kleiner der Betrieb, desto mehr (früher „Qualifizierungschancengesetz“).
  • Qualifizierungsgeld – Für Betriebe im Strukturwandel: Lohnersatz während der Weiterbildung, ähnlich wie Kurzarbeitergeld.
  • Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) – Bezahlt Coaching, Bewerbungstraining und Orientierung – ideal, wenn die Richtung noch unklar ist.
  • KOMPASS für Solo-Selbstständige – Bis zu 90 % der Kurskosten (max. 4.500 €) für Solo-Selbstständige – derzeit mit Wartezeiten.
  • Aufstiegs-BAföG – Für Meister, Fachwirt, Techniker & Co.: 50 % Zuschuss zu Kursgebühren bis 15.000 €, Rest als günstiges Darlehen – ohne Altersgrenze.
  • Berufliche Reha – Wenn der bisherige Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr geht: volle Kosten der Weiterbildung plus Übergangsgeld.
  • Steuerlich absetzen – Selbst bezahlte Weiterbildungskosten mindern als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben die Steuer – auch Fahrtkosten und Arbeitsmittel.

Welche Förderung passt zu mir?

Das hängt vor allem von Ihrer Situation ab: arbeitslos, beschäftigt oder selbstständig. Der Förder-Rechner zeigt Ihnen in zwei Minuten die passenden Wege und Ihren Eigenanteil – auch die Programme von Hamburg, wenn Sie Ihr Bundesland wählen. Für den Bildungsgutschein führt Sie der Lotse Schritt für Schritt bis zum Antrag.

Stand der Angaben: 16. Oktober 2026. Alle Angaben sorgfältig recherchiert, aber ohne Gewähr – Mittel sind oft begrenzt, verbindlich ist die Auskunft der Förderstelle.