Förderung nach Bundesland

Weiterbildung fördern in Nordrhein-Westfalen

Nordrhein-Westfalen unterstützt berufliche Weiterbildung mit zwei eigenen Programmen. Dazu kommen die bundesweiten Wege wie Bildungsgutschein oder Aufstiegs-BAföG – oft lassen sie sich ergänzen.

Programme des Landes Nordrhein-Westfalen

ESF Bildungsscheck 2.0 (Nordrhein-Westfalen)

Förderung: 50 % der Weiterbildungskosten, max. 500 € (ohne Fahrt-/Übernachtungskosten)

Für wen: Volljährige mit Wohnsitz in NRW · Zu versteuerndes Jahreseinkommen bis 50.000 € (zusammenveranlagt 100.000 €) · Beruflich verwertbare Weiterbildung, keine Führerscheine · 1 Antrag pro Kalenderjahr

Antrag: Online im ESF-Portal, Kurs mindestens 1 Tag vor Beginn registrieren; nach Kursende Rechnung (auf eigenen Namen), Teilnahmebestätigung und Steuerbescheid (max. 2 Jahre alt) hochladen

Wichtig: Vorleistung: Auszahlung erst nach Kursende. Start 01.02.2026; ein IHK-Hinweis nennt einen Neustart der Antragstellung zum 01.09.2026 mit geänderten Anforderungen, das ist nicht geklärt

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Meisterprämie NRW

Förderung: Einmalig 2.500 €, einmal pro Person

Für wen: Handwerksmeister (Anlage A oder B1 HwO) mit Hauptwohnsitz in NRW

Antrag: Online über das ESF-Portal des Arbeitsministeriums, innerhalb von 3 Monaten nach bestandener Meisterprüfung

Wichtig: Nur Handwerksmeister – keine Fachwirte oder anderen IHK-Fortbildungen. Ausgeschlossen, wer schon eine Aufstiegsprämie eines Landes beantragt hat

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Bildungsurlaub in Nordrhein-Westfalen

5 Arbeitstage pro Kalenderjahr (2 Jahre zusammenfassbar) – Betriebe mit weniger als 10 Beschäftigten ausgenommen. Bildungsurlaub bedeutet bezahlte Freistellung durch den Arbeitgeber – die Kurskosten übernimmt er nicht. Maßgeblich ist das Bundesland Ihres Arbeitsplatzes. Mehr zum Bildungsurlaub

Bundesweit gilt außerdem

  • Bildungsgutschein – Übernimmt bis zu 100 % der Kosten einer AZAV-zugelassenen Weiterbildung – plus Fahrt- und Kinderbetreuungskosten.
  • Weiterbildungsgeld & Prämien – 150 € im Monat extra und bis zu 2.500 € Prämien bei einer Umschulung zum Berufsabschluss.
  • Förderung für Beschäftigte – Für Angestellte: Kurskosten und Gehalt werden bezuschusst – je kleiner der Betrieb, desto mehr (früher „Qualifizierungschancengesetz“).
  • Qualifizierungsgeld – Für Betriebe im Strukturwandel: Lohnersatz während der Weiterbildung, ähnlich wie Kurzarbeitergeld.
  • Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) – Bezahlt Coaching, Bewerbungstraining und Orientierung – ideal, wenn die Richtung noch unklar ist.
  • KOMPASS für Solo-Selbstständige – Bis zu 90 % der Kurskosten (max. 4.500 €) für Solo-Selbstständige – derzeit mit Wartezeiten.
  • Aufstiegs-BAföG – Für Meister, Fachwirt, Techniker & Co.: 50 % Zuschuss zu Kursgebühren bis 15.000 €, Rest als günstiges Darlehen – ohne Altersgrenze.
  • Berufliche Reha – Wenn der bisherige Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr geht: volle Kosten der Weiterbildung plus Übergangsgeld.
  • Steuerlich absetzen – Selbst bezahlte Weiterbildungskosten mindern als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben die Steuer – auch Fahrtkosten und Arbeitsmittel.

Welche Förderung passt zu mir?

Das hängt vor allem von Ihrer Situation ab: arbeitslos, beschäftigt oder selbstständig. Der Förder-Rechner zeigt Ihnen in zwei Minuten die passenden Wege und Ihren Eigenanteil – auch die Programme von Nordrhein-Westfalen, wenn Sie Ihr Bundesland wählen. Für den Bildungsgutschein führt Sie der Lotse Schritt für Schritt bis zum Antrag.

Stand der Angaben: 16. Oktober 2026. Alle Angaben sorgfältig recherchiert, aber ohne Gewähr – Mittel sind oft begrenzt, verbindlich ist die Auskunft der Förderstelle.