Förderung nach Bundesland

Weiterbildung fördern in Sachsen

Sachsen unterstützt berufliche Weiterbildung mit einem eigenen Programm. Dazu kommen die bundesweiten Wege wie Bildungsgutschein oder Aufstiegs-BAföG – oft lassen sie sich ergänzen.

Programme des Landes Sachsen

Meisterbonus Sachsen

Förderung: Einmalig 3.000 € bei Prüfungsergebnis ab 01.01.2026 (wer 2026 schon 2.000 € bekam, kann 1.000 € nachbeantragen)

Für wen: Meister- und gleichwertige Fortbildungsabschlüsse laut Liste der SAB · Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort in Sachsen

Antrag: Über die zuständige Kammer, Bewilligung durch die Sächsische Aufbaubank. Frist bis Ende 2026: 12 Monate nach dem Prüfungsbescheid, ab 2027: 6 Monate

Wichtig: Prüfung grundsätzlich vor einer sächsischen Stelle; keine Doppelförderung; kein Rechtsanspruch

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Weiterbildungsscheck Sachsen (individuell)derzeit keine Anträge

Förderung: Konditionen in Quellen widersprüchlich (50–80 %, max. ca. 3.700–4.500 €)

Für wen: Beschäftigte/Selbstständige mit Wohnsitz in Sachsen

Antrag: derzeit keine Antragstellung möglich

Wichtig: Laut ZEFAS-Info (08/2025) und Sekundärquellen im Doppelhaushalt 2025/2026 ohne Mittel und ausgesetzt. Nicht als verfügbar anzeigen

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Bildungsurlaub in Sachsen

bis 31.12.2026 kein Anspruch; ab 01.01.2027: 3 Arbeitstage pro Kalenderjahr – Teilzeit anteilig; Ausführungsbestimmungen in Vorbereitung. Bildungsurlaub bedeutet bezahlte Freistellung durch den Arbeitgeber – die Kurskosten übernimmt er nicht. Maßgeblich ist das Bundesland Ihres Arbeitsplatzes. Mehr zum Bildungsurlaub

Bundesweit gilt außerdem

  • Bildungsgutschein – Übernimmt bis zu 100 % der Kosten einer AZAV-zugelassenen Weiterbildung – plus Fahrt- und Kinderbetreuungskosten.
  • Weiterbildungsgeld & Prämien – 150 € im Monat extra und bis zu 2.500 € Prämien bei einer Umschulung zum Berufsabschluss.
  • Förderung für Beschäftigte – Für Angestellte: Kurskosten und Gehalt werden bezuschusst – je kleiner der Betrieb, desto mehr (früher „Qualifizierungschancengesetz“).
  • Qualifizierungsgeld – Für Betriebe im Strukturwandel: Lohnersatz während der Weiterbildung, ähnlich wie Kurzarbeitergeld.
  • Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) – Bezahlt Coaching, Bewerbungstraining und Orientierung – ideal, wenn die Richtung noch unklar ist.
  • KOMPASS für Solo-Selbstständige – Bis zu 90 % der Kurskosten (max. 4.500 €) für Solo-Selbstständige – derzeit mit Wartezeiten.
  • Aufstiegs-BAföG – Für Meister, Fachwirt, Techniker & Co.: 50 % Zuschuss zu Kursgebühren bis 15.000 €, Rest als günstiges Darlehen – ohne Altersgrenze.
  • Berufliche Reha – Wenn der bisherige Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr geht: volle Kosten der Weiterbildung plus Übergangsgeld.
  • Steuerlich absetzen – Selbst bezahlte Weiterbildungskosten mindern als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben die Steuer – auch Fahrtkosten und Arbeitsmittel.

Welche Förderung passt zu mir?

Das hängt vor allem von Ihrer Situation ab: arbeitslos, beschäftigt oder selbstständig. Der Förder-Rechner zeigt Ihnen in zwei Minuten die passenden Wege und Ihren Eigenanteil – auch die Programme von Sachsen, wenn Sie Ihr Bundesland wählen. Für den Bildungsgutschein führt Sie der Lotse Schritt für Schritt bis zum Antrag.

Stand der Angaben: 16. Oktober 2026. Alle Angaben sorgfältig recherchiert, aber ohne Gewähr – Mittel sind oft begrenzt, verbindlich ist die Auskunft der Förderstelle.