Weiterbildung fördern in Sachsen
Sachsen unterstützt berufliche Weiterbildung mit einem eigenen Programm. Dazu kommen die bundesweiten Wege wie Bildungsgutschein oder Aufstiegs-BAföG – oft lassen sie sich ergänzen.
Programme des Landes Sachsen
Meisterbonus Sachsen
Förderung: Einmalig 3.000 € bei Prüfungsergebnis ab 01.01.2026 (wer 2026 schon 2.000 € bekam, kann 1.000 € nachbeantragen)
Für wen: Meister- und gleichwertige Fortbildungsabschlüsse laut Liste der SAB · Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort in Sachsen
Antrag: Über die zuständige Kammer, Bewilligung durch die Sächsische Aufbaubank. Frist bis Ende 2026: 12 Monate nach dem Prüfungsbescheid, ab 2027: 6 Monate
Wichtig: Prüfung grundsätzlich vor einer sächsischen Stelle; keine Doppelförderung; kein Rechtsanspruch
Weiterbildungsscheck Sachsen (individuell)derzeit keine Anträge
Förderung: Konditionen in Quellen widersprüchlich (50–80 %, max. ca. 3.700–4.500 €)
Für wen: Beschäftigte/Selbstständige mit Wohnsitz in Sachsen
Antrag: derzeit keine Antragstellung möglich
Wichtig: Laut ZEFAS-Info (08/2025) und Sekundärquellen im Doppelhaushalt 2025/2026 ohne Mittel und ausgesetzt. Nicht als verfügbar anzeigen
Bildungsurlaub in Sachsen
bis 31.12.2026 kein Anspruch; ab 01.01.2027: 3 Arbeitstage pro Kalenderjahr – Teilzeit anteilig; Ausführungsbestimmungen in Vorbereitung. Bildungsurlaub bedeutet bezahlte Freistellung durch den Arbeitgeber – die Kurskosten übernimmt er nicht. Maßgeblich ist das Bundesland Ihres Arbeitsplatzes. Mehr zum Bildungsurlaub
Bundesweit gilt außerdem
- Bildungsgutschein – Übernimmt bis zu 100 % der Kosten einer AZAV-zugelassenen Weiterbildung – plus Fahrt- und Kinderbetreuungskosten.
- Weiterbildungsgeld & Prämien – 150 € im Monat extra und bis zu 2.500 € Prämien bei einer Umschulung zum Berufsabschluss.
- Förderung für Beschäftigte – Für Angestellte: Kurskosten und Gehalt werden bezuschusst – je kleiner der Betrieb, desto mehr (früher „Qualifizierungschancengesetz“).
- Qualifizierungsgeld – Für Betriebe im Strukturwandel: Lohnersatz während der Weiterbildung, ähnlich wie Kurzarbeitergeld.
- Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) – Bezahlt Coaching, Bewerbungstraining und Orientierung – ideal, wenn die Richtung noch unklar ist.
- KOMPASS für Solo-Selbstständige – Bis zu 90 % der Kurskosten (max. 4.500 €) für Solo-Selbstständige – derzeit mit Wartezeiten.
- Aufstiegs-BAföG – Für Meister, Fachwirt, Techniker & Co.: 50 % Zuschuss zu Kursgebühren bis 15.000 €, Rest als günstiges Darlehen – ohne Altersgrenze.
- Berufliche Reha – Wenn der bisherige Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr geht: volle Kosten der Weiterbildung plus Übergangsgeld.
- Steuerlich absetzen – Selbst bezahlte Weiterbildungskosten mindern als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben die Steuer – auch Fahrtkosten und Arbeitsmittel.
Welche Förderung passt zu mir?
Das hängt vor allem von Ihrer Situation ab: arbeitslos, beschäftigt oder selbstständig. Der Förder-Rechner zeigt Ihnen in zwei Minuten die passenden Wege und Ihren Eigenanteil – auch die Programme von Sachsen, wenn Sie Ihr Bundesland wählen. Für den Bildungsgutschein führt Sie der Lotse Schritt für Schritt bis zum Antrag.
Stand der Angaben: 16. Oktober 2026. Alle Angaben sorgfältig recherchiert, aber ohne Gewähr – Mittel sind oft begrenzt, verbindlich ist die Auskunft der Förderstelle.