Förderung nach Bundesland

Weiterbildung fördern in Rheinland-Pfalz

Rheinland-Pfalz unterstützt berufliche Weiterbildung mit zwei eigenen Programmen. Dazu kommen die bundesweiten Wege wie Bildungsgutschein oder Aufstiegs-BAföG – oft lassen sie sich ergänzen.

Programme des Landes Rheinland-Pfalz

QualiScheck Rheinland-Pfalz

Förderung: Bis 60 % der Kursgebühren, max. 1.500 € je Person, Kurs und Jahr (Kosten unter 100 € nicht förderfähig)

Für wen: Beschäftigte mit Hauptwohnsitz oder Arbeitsplatz in RLP · Nicht: Selbstständige, Nichterwerbstätige, vom Arbeitgeber veranlasste Weiterbildung

Antrag: Elektronisch über EurekaRLP Plus mindestens 1 Monat vor Kursbeginn; Abrechnung innerhalb von 2 Monaten nach Kursende

Wichtig: Vor vollständigem Antrag gebuchte/begonnene Kurse sind ausgeschlossen; AFBG-fähige Fortbildungen über 400 Stunden ggf. ausgeschlossen

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Aufstiegsbonus I Rheinland-Pfalz

Förderung: Einmalig 2.000 €

Für wen: Meisterprüfung oder gleichwertige Fortbildungsprüfung (DQR 6/7) vor HWK, IHK oder Landwirtschaftskammer · Beschäftigungsort oder Hauptwohnsitz in RLP

Antrag: Bei der Kammer, bei der die Prüfung abgelegt wurde, spätestens 4 Monate nach dem Prüfungsergebnis

Wichtig: Kein Rechtsanspruch; die Auszahlung dauert oft 3 bis 6 Monate

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Bildungsurlaub in Rheinland-Pfalz

10 Arbeitstage in 2 Kalenderjahren. Bildungsurlaub bedeutet bezahlte Freistellung durch den Arbeitgeber – die Kurskosten übernimmt er nicht. Maßgeblich ist das Bundesland Ihres Arbeitsplatzes. Mehr zum Bildungsurlaub

Bundesweit gilt außerdem

  • Bildungsgutschein – Übernimmt bis zu 100 % der Kosten einer AZAV-zugelassenen Weiterbildung – plus Fahrt- und Kinderbetreuungskosten.
  • Weiterbildungsgeld & Prämien – 150 € im Monat extra und bis zu 2.500 € Prämien bei einer Umschulung zum Berufsabschluss.
  • Förderung für Beschäftigte – Für Angestellte: Kurskosten und Gehalt werden bezuschusst – je kleiner der Betrieb, desto mehr (früher „Qualifizierungschancengesetz“).
  • Qualifizierungsgeld – Für Betriebe im Strukturwandel: Lohnersatz während der Weiterbildung, ähnlich wie Kurzarbeitergeld.
  • Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) – Bezahlt Coaching, Bewerbungstraining und Orientierung – ideal, wenn die Richtung noch unklar ist.
  • KOMPASS für Solo-Selbstständige – Bis zu 90 % der Kurskosten (max. 4.500 €) für Solo-Selbstständige – derzeit mit Wartezeiten.
  • Aufstiegs-BAföG – Für Meister, Fachwirt, Techniker & Co.: 50 % Zuschuss zu Kursgebühren bis 15.000 €, Rest als günstiges Darlehen – ohne Altersgrenze.
  • Berufliche Reha – Wenn der bisherige Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr geht: volle Kosten der Weiterbildung plus Übergangsgeld.
  • Steuerlich absetzen – Selbst bezahlte Weiterbildungskosten mindern als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben die Steuer – auch Fahrtkosten und Arbeitsmittel.

Welche Förderung passt zu mir?

Das hängt vor allem von Ihrer Situation ab: arbeitslos, beschäftigt oder selbstständig. Der Förder-Rechner zeigt Ihnen in zwei Minuten die passenden Wege und Ihren Eigenanteil – auch die Programme von Rheinland-Pfalz, wenn Sie Ihr Bundesland wählen. Für den Bildungsgutschein führt Sie der Lotse Schritt für Schritt bis zum Antrag.

Stand der Angaben: 16. Oktober 2026. Alle Angaben sorgfältig recherchiert, aber ohne Gewähr – Mittel sind oft begrenzt, verbindlich ist die Auskunft der Förderstelle.