Weiterbildung fördern in Bayern
Bayern unterstützt berufliche Weiterbildung mit einem eigenen Programm. Dazu kommen die bundesweiten Wege wie Bildungsgutschein oder Aufstiegs-BAföG – oft lassen sie sich ergänzen.
Programme des Landes Bayern
Meisterbonus der Bayerischen Staatsregierung
Förderung: Einmalig 3.000 €, ohne Einkommensgrenze
Für wen: Absolventinnen und Absolventen von Meisterprüfungen und gleichwertigen Fortbildungsprüfungen in Handwerk, IHK-Berufen, Landwirtschaft, Hauswirtschaft, Gesundheit und öffentlichem Dienst · Absolventinnen und Absolventen staatlicher Fachschulen und Fachakademien, z. B. Techniker, Betriebswirt, Erzieher, sofern der Abschluss in der Anlage der Richtlinie steht · Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort in Bayern
Antrag: Nach bestandener Prüfung: Die zuständige Stelle (Kammer bzw. Schule) schreibt die Absolventen an. Der Antrag mit Zeugnis, Meldebestätigung bzw. Arbeitgeberbestätigung muss innerhalb von 2 Jahren nach dem Prüfungsergebnis dort eingehen
Wichtig: Die Prüfung muss grundsätzlich in Bayern abgelegt sein. Auszahlung meist zweimal im Jahr, oft erst Monate später. Kein Rechtsanspruch, Haushaltsvorbehalt. Die Richtlinie gilt bis 31.12.2027
Bildungsurlaub in Bayern
kein gesetzlicher Anspruch – nur über Tarifvertrag/Betriebsvereinbarung. Bildungsurlaub bedeutet bezahlte Freistellung durch den Arbeitgeber – die Kurskosten übernimmt er nicht. Maßgeblich ist das Bundesland Ihres Arbeitsplatzes. Mehr zum Bildungsurlaub
Bundesweit gilt außerdem
- Bildungsgutschein – Übernimmt bis zu 100 % der Kosten einer AZAV-zugelassenen Weiterbildung – plus Fahrt- und Kinderbetreuungskosten.
- Weiterbildungsgeld & Prämien – 150 € im Monat extra und bis zu 2.500 € Prämien bei einer Umschulung zum Berufsabschluss.
- Förderung für Beschäftigte – Für Angestellte: Kurskosten und Gehalt werden bezuschusst – je kleiner der Betrieb, desto mehr (früher „Qualifizierungschancengesetz“).
- Qualifizierungsgeld – Für Betriebe im Strukturwandel: Lohnersatz während der Weiterbildung, ähnlich wie Kurzarbeitergeld.
- Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) – Bezahlt Coaching, Bewerbungstraining und Orientierung – ideal, wenn die Richtung noch unklar ist.
- KOMPASS für Solo-Selbstständige – Bis zu 90 % der Kurskosten (max. 4.500 €) für Solo-Selbstständige – derzeit mit Wartezeiten.
- Aufstiegs-BAföG – Für Meister, Fachwirt, Techniker & Co.: 50 % Zuschuss zu Kursgebühren bis 15.000 €, Rest als günstiges Darlehen – ohne Altersgrenze.
- Berufliche Reha – Wenn der bisherige Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr geht: volle Kosten der Weiterbildung plus Übergangsgeld.
- Steuerlich absetzen – Selbst bezahlte Weiterbildungskosten mindern als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben die Steuer – auch Fahrtkosten und Arbeitsmittel.
Welche Förderung passt zu mir?
Das hängt vor allem von Ihrer Situation ab: arbeitslos, beschäftigt oder selbstständig. Der Förder-Rechner zeigt Ihnen in zwei Minuten die passenden Wege und Ihren Eigenanteil – auch die Programme von Bayern, wenn Sie Ihr Bundesland wählen. Für den Bildungsgutschein führt Sie der Lotse Schritt für Schritt bis zum Antrag.
Stand der Angaben: 16. Oktober 2026. Alle Angaben sorgfältig recherchiert, aber ohne Gewähr – Mittel sind oft begrenzt, verbindlich ist die Auskunft der Förderstelle.