Förderung nach Bundesland

Weiterbildung fördern in Bayern

Bayern unterstützt berufliche Weiterbildung mit einem eigenen Programm. Dazu kommen die bundesweiten Wege wie Bildungsgutschein oder Aufstiegs-BAföG – oft lassen sie sich ergänzen.

Programme des Landes Bayern

Meisterbonus der Bayerischen Staatsregierung

Förderung: Einmalig 3.000 €, ohne Einkommensgrenze

Für wen: Absolventinnen und Absolventen von Meisterprüfungen und gleichwertigen Fortbildungsprüfungen in Handwerk, IHK-Berufen, Landwirtschaft, Hauswirtschaft, Gesundheit und öffentlichem Dienst · Absolventinnen und Absolventen staatlicher Fachschulen und Fachakademien, z. B. Techniker, Betriebswirt, Erzieher, sofern der Abschluss in der Anlage der Richtlinie steht · Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort in Bayern

Antrag: Nach bestandener Prüfung: Die zuständige Stelle (Kammer bzw. Schule) schreibt die Absolventen an. Der Antrag mit Zeugnis, Meldebestätigung bzw. Arbeitgeberbestätigung muss innerhalb von 2 Jahren nach dem Prüfungsergebnis dort eingehen

Wichtig: Die Prüfung muss grundsätzlich in Bayern abgelegt sein. Auszahlung meist zweimal im Jahr, oft erst Monate später. Kein Rechtsanspruch, Haushaltsvorbehalt. Die Richtlinie gilt bis 31.12.2027

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Bildungsurlaub in Bayern

kein gesetzlicher Anspruch – nur über Tarifvertrag/Betriebsvereinbarung. Bildungsurlaub bedeutet bezahlte Freistellung durch den Arbeitgeber – die Kurskosten übernimmt er nicht. Maßgeblich ist das Bundesland Ihres Arbeitsplatzes. Mehr zum Bildungsurlaub

Bundesweit gilt außerdem

  • Bildungsgutschein – Übernimmt bis zu 100 % der Kosten einer AZAV-zugelassenen Weiterbildung – plus Fahrt- und Kinderbetreuungskosten.
  • Weiterbildungsgeld & Prämien – 150 € im Monat extra und bis zu 2.500 € Prämien bei einer Umschulung zum Berufsabschluss.
  • Förderung für Beschäftigte – Für Angestellte: Kurskosten und Gehalt werden bezuschusst – je kleiner der Betrieb, desto mehr (früher „Qualifizierungschancengesetz“).
  • Qualifizierungsgeld – Für Betriebe im Strukturwandel: Lohnersatz während der Weiterbildung, ähnlich wie Kurzarbeitergeld.
  • Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) – Bezahlt Coaching, Bewerbungstraining und Orientierung – ideal, wenn die Richtung noch unklar ist.
  • KOMPASS für Solo-Selbstständige – Bis zu 90 % der Kurskosten (max. 4.500 €) für Solo-Selbstständige – derzeit mit Wartezeiten.
  • Aufstiegs-BAföG – Für Meister, Fachwirt, Techniker & Co.: 50 % Zuschuss zu Kursgebühren bis 15.000 €, Rest als günstiges Darlehen – ohne Altersgrenze.
  • Berufliche Reha – Wenn der bisherige Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr geht: volle Kosten der Weiterbildung plus Übergangsgeld.
  • Steuerlich absetzen – Selbst bezahlte Weiterbildungskosten mindern als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben die Steuer – auch Fahrtkosten und Arbeitsmittel.

Welche Förderung passt zu mir?

Das hängt vor allem von Ihrer Situation ab: arbeitslos, beschäftigt oder selbstständig. Der Förder-Rechner zeigt Ihnen in zwei Minuten die passenden Wege und Ihren Eigenanteil – auch die Programme von Bayern, wenn Sie Ihr Bundesland wählen. Für den Bildungsgutschein führt Sie der Lotse Schritt für Schritt bis zum Antrag.

Stand der Angaben: 16. Oktober 2026. Alle Angaben sorgfältig recherchiert, aber ohne Gewähr – Mittel sind oft begrenzt, verbindlich ist die Auskunft der Förderstelle.