Förderung nach Bundesland

Weiterbildung fördern in Thüringen

Thüringen unterstützt berufliche Weiterbildung mit einem eigenen Programm. Dazu kommen die bundesweiten Wege wie Bildungsgutschein oder Aufstiegs-BAföG – oft lassen sie sich ergänzen.

Programme des Landes Thüringen

Thüringer Meisterbonus

Förderung: Einmalig 2.000 € bei Prüfungsergebnis ab 01.01.2026; im Handwerk zusätzlich 1.000 € Meisterprämie für Jahrgangsbeste

Für wen: Fortbildungsprüfungen auf DQR-Niveau 6/7 (IHK) und Handwerksmeister · Wohn- oder Arbeitsort in Thüringen bei Feststellung des Ergebnisses

Antrag: Über die zuständige Thüringer Kammer (IHK: Online-Formular; die HWK ermittelt die Berechtigten)

Wichtig: Prüfung grundsätzlich in Thüringen; keine Doppelförderung. Die Neuregelung fürs Handwerk ab 2026 bitte bei der Handwerkskammer erfragen

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Thüringer Weiterbildungsscheck (ESF Plus)derzeit keine Anträge

Förderung: Bisher Teilnahme- und Prüfungsgebühren bis 1.000 € je Scheck, einmal pro Jahr

Für wen: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte bei einem Arbeitgeber in Thüringen · bisher: zu versteuerndes Einkommen unter 55.000 € (gemeinsam 110.000 €)

Antrag: Online über das Förderportal Thüringen, VOR Anmeldung bzw. Kursbeginn – derzeit aber keine Anträge möglich

Wichtig: Antragsstopp wegen Überarbeitung der Richtlinie; frühestens ab Herbst 2026 mit neuen Bedingungen wieder möglich

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Bildungsurlaub in Thüringen

5 Arbeitstage pro Kalenderjahr. Bildungsurlaub bedeutet bezahlte Freistellung durch den Arbeitgeber – die Kurskosten übernimmt er nicht. Maßgeblich ist das Bundesland Ihres Arbeitsplatzes. Mehr zum Bildungsurlaub

Bundesweit gilt außerdem

  • Bildungsgutschein – Übernimmt bis zu 100 % der Kosten einer AZAV-zugelassenen Weiterbildung – plus Fahrt- und Kinderbetreuungskosten.
  • Weiterbildungsgeld & Prämien – 150 € im Monat extra und bis zu 2.500 € Prämien bei einer Umschulung zum Berufsabschluss.
  • Förderung für Beschäftigte – Für Angestellte: Kurskosten und Gehalt werden bezuschusst – je kleiner der Betrieb, desto mehr (früher „Qualifizierungschancengesetz“).
  • Qualifizierungsgeld – Für Betriebe im Strukturwandel: Lohnersatz während der Weiterbildung, ähnlich wie Kurzarbeitergeld.
  • Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) – Bezahlt Coaching, Bewerbungstraining und Orientierung – ideal, wenn die Richtung noch unklar ist.
  • KOMPASS für Solo-Selbstständige – Bis zu 90 % der Kurskosten (max. 4.500 €) für Solo-Selbstständige – derzeit mit Wartezeiten.
  • Aufstiegs-BAföG – Für Meister, Fachwirt, Techniker & Co.: 50 % Zuschuss zu Kursgebühren bis 15.000 €, Rest als günstiges Darlehen – ohne Altersgrenze.
  • Berufliche Reha – Wenn der bisherige Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr geht: volle Kosten der Weiterbildung plus Übergangsgeld.
  • Steuerlich absetzen – Selbst bezahlte Weiterbildungskosten mindern als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben die Steuer – auch Fahrtkosten und Arbeitsmittel.

Welche Förderung passt zu mir?

Das hängt vor allem von Ihrer Situation ab: arbeitslos, beschäftigt oder selbstständig. Der Förder-Rechner zeigt Ihnen in zwei Minuten die passenden Wege und Ihren Eigenanteil – auch die Programme von Thüringen, wenn Sie Ihr Bundesland wählen. Für den Bildungsgutschein führt Sie der Lotse Schritt für Schritt bis zum Antrag.

Stand der Angaben: 16. Oktober 2026. Alle Angaben sorgfältig recherchiert, aber ohne Gewähr – Mittel sind oft begrenzt, verbindlich ist die Auskunft der Förderstelle.