Förderung nach Bundesland

Weiterbildung fördern in Bremen

Bremen unterstützt berufliche Weiterbildung mit zwei eigenen Programmen. Dazu kommen die bundesweiten Wege wie Bildungsgutschein oder Aufstiegs-BAföG – oft lassen sie sich ergänzen.

Programme des Landes Bremen

Bremische Aufstiegsfortbildungs-Prämie

Förderung: Einmalig 1.300 €, nicht auf das Aufstiegs-BAföG angerechnet

Für wen: Bestandene Aufstiegsfortbildung im Sinne des AFBG (z. B. Meister, Techniker, Fachwirte, Erzieher), Zeugnis ab 01.01.2019 · Hauptwohnsitz oder Arbeitsort im Land Bremen seit mindestens 6 Monaten

Antrag: Spätestens 6 Monate nach dem Datum des Abschlusszeugnisses (Ausschlussfrist), online über das NBank-Kundenportal

Wichtig: Richtlinie gilt bis 31.12.2027. Kein Rechtsanspruch. Nicht zusätzlich zur niedersächsischen Meisterprämie für denselben Abschluss

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Bremer Qualifizierungsbonus für Beschäftigte

Förderung: 200 € für jeden begonnenen Teilnahmemonat als Zuschuss, zusätzlich zum Bildungsgutschein (steuerpflichtig)

Für wen: Gering qualifizierte, sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (keine Minijobs) mit Hauptwohnsitz oder Arbeitsort in Bremen · Abschlussbezogene Umschulung oder Qualifizierung mit Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit

Antrag: Vor Beginn der Maßnahme bei der Bremer Aufbau-Bank (BAB)

Wichtig: Neue Richtlinie ab 01.07.2026. Teilqualifizierungen und Aufstiegsfortbildungen sind ausgeschlossen. Der frühere Bremer Weiterbildungsscheck wird derzeit nicht angeboten

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Bildungsurlaub in Bremen

10 Arbeitstage in 2 Kalenderjahren. Bildungsurlaub bedeutet bezahlte Freistellung durch den Arbeitgeber – die Kurskosten übernimmt er nicht. Maßgeblich ist das Bundesland Ihres Arbeitsplatzes. Mehr zum Bildungsurlaub

Bundesweit gilt außerdem

  • Bildungsgutschein – Übernimmt bis zu 100 % der Kosten einer AZAV-zugelassenen Weiterbildung – plus Fahrt- und Kinderbetreuungskosten.
  • Weiterbildungsgeld & Prämien – 150 € im Monat extra und bis zu 2.500 € Prämien bei einer Umschulung zum Berufsabschluss.
  • Förderung für Beschäftigte – Für Angestellte: Kurskosten und Gehalt werden bezuschusst – je kleiner der Betrieb, desto mehr (früher „Qualifizierungschancengesetz“).
  • Qualifizierungsgeld – Für Betriebe im Strukturwandel: Lohnersatz während der Weiterbildung, ähnlich wie Kurzarbeitergeld.
  • Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) – Bezahlt Coaching, Bewerbungstraining und Orientierung – ideal, wenn die Richtung noch unklar ist.
  • KOMPASS für Solo-Selbstständige – Bis zu 90 % der Kurskosten (max. 4.500 €) für Solo-Selbstständige – derzeit mit Wartezeiten.
  • Aufstiegs-BAföG – Für Meister, Fachwirt, Techniker & Co.: 50 % Zuschuss zu Kursgebühren bis 15.000 €, Rest als günstiges Darlehen – ohne Altersgrenze.
  • Berufliche Reha – Wenn der bisherige Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr geht: volle Kosten der Weiterbildung plus Übergangsgeld.
  • Steuerlich absetzen – Selbst bezahlte Weiterbildungskosten mindern als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben die Steuer – auch Fahrtkosten und Arbeitsmittel.

Welche Förderung passt zu mir?

Das hängt vor allem von Ihrer Situation ab: arbeitslos, beschäftigt oder selbstständig. Der Förder-Rechner zeigt Ihnen in zwei Minuten die passenden Wege und Ihren Eigenanteil – auch die Programme von Bremen, wenn Sie Ihr Bundesland wählen. Für den Bildungsgutschein führt Sie der Lotse Schritt für Schritt bis zum Antrag.

Stand der Angaben: 16. Oktober 2026. Alle Angaben sorgfältig recherchiert, aber ohne Gewähr – Mittel sind oft begrenzt, verbindlich ist die Auskunft der Förderstelle.