Förderung nach Bundesland

Weiterbildung fördern in Niedersachsen

Niedersachsen unterstützt berufliche Weiterbildung mit zwei eigenen Programmen. Dazu kommen die bundesweiten Wege wie Bildungsgutschein oder Aufstiegs-BAföG – oft lassen sie sich ergänzen.

Programme des Landes Niedersachsen

Meisterprämie im Handwerk (NBank)

Förderung: Einmalig 4.000 € als Zuschuss, nicht auf das Aufstiegs-BAföG angerechnet

Für wen: Handwerksmeisterinnen und -meister (Meisterprüfung nach HwO) · Hauptwohnsitz oder Beschäftigung in einem Handwerksbetrieb in Niedersachsen seit mindestens 6 Monaten bei Zeugnisausstellung

Antrag: Nach bestandener Prüfung (Zeugnis vom 01.07.2023 bis 31.12.2026), online über das NBank-Kundenportal mit Zeugnis und Melde- oder Arbeitgeberbescheinigung

Wichtig: Anträge bis 31.12.2026; ob es danach weitergeht, ist offen. Nur solange Haushaltsmittel reichen, einmal pro Person

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Weiterbildungsprämie (NBank) für Industrie- und Fachmeister

Förderung: Einmalig 1.000 € als Zuschuss

Für wen: Industrie- und Fachmeister im gewerblich-technischen sowie im land-, forst- und hauswirtschaftlichen Bereich, einschließlich Polier · Hauptwohnsitz oder Beschäftigung in Niedersachsen seit mindestens 6 Monaten

Antrag: Nach bestandener Prüfung (Zeugnis ab 01.07.2024), online über das NBank-Kundenportal

Wichtig: Ausschlussfrist: Antrag bis spätestens 30.10.2026; die Richtlinie endet am 31.12.2026, eine Verlängerung ist nicht bekannt

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Bildungsurlaub in Niedersachsen

5 Arbeitstage pro Kalenderjahr. Bildungsurlaub bedeutet bezahlte Freistellung durch den Arbeitgeber – die Kurskosten übernimmt er nicht. Maßgeblich ist das Bundesland Ihres Arbeitsplatzes. Mehr zum Bildungsurlaub

Bundesweit gilt außerdem

  • Bildungsgutschein – Übernimmt bis zu 100 % der Kosten einer AZAV-zugelassenen Weiterbildung – plus Fahrt- und Kinderbetreuungskosten.
  • Weiterbildungsgeld & Prämien – 150 € im Monat extra und bis zu 2.500 € Prämien bei einer Umschulung zum Berufsabschluss.
  • Förderung für Beschäftigte – Für Angestellte: Kurskosten und Gehalt werden bezuschusst – je kleiner der Betrieb, desto mehr (früher „Qualifizierungschancengesetz“).
  • Qualifizierungsgeld – Für Betriebe im Strukturwandel: Lohnersatz während der Weiterbildung, ähnlich wie Kurzarbeitergeld.
  • Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) – Bezahlt Coaching, Bewerbungstraining und Orientierung – ideal, wenn die Richtung noch unklar ist.
  • KOMPASS für Solo-Selbstständige – Bis zu 90 % der Kurskosten (max. 4.500 €) für Solo-Selbstständige – derzeit mit Wartezeiten.
  • Aufstiegs-BAföG – Für Meister, Fachwirt, Techniker & Co.: 50 % Zuschuss zu Kursgebühren bis 15.000 €, Rest als günstiges Darlehen – ohne Altersgrenze.
  • Berufliche Reha – Wenn der bisherige Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr geht: volle Kosten der Weiterbildung plus Übergangsgeld.
  • Steuerlich absetzen – Selbst bezahlte Weiterbildungskosten mindern als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben die Steuer – auch Fahrtkosten und Arbeitsmittel.

Welche Förderung passt zu mir?

Das hängt vor allem von Ihrer Situation ab: arbeitslos, beschäftigt oder selbstständig. Der Förder-Rechner zeigt Ihnen in zwei Minuten die passenden Wege und Ihren Eigenanteil – auch die Programme von Niedersachsen, wenn Sie Ihr Bundesland wählen. Für den Bildungsgutschein führt Sie der Lotse Schritt für Schritt bis zum Antrag.

Stand der Angaben: 16. Oktober 2026. Alle Angaben sorgfältig recherchiert, aber ohne Gewähr – Mittel sind oft begrenzt, verbindlich ist die Auskunft der Förderstelle.